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Ich kenne das aus der Ermittlungsarbeit: Dasselbe Strafrecht, aber völlig unterschiedliche Durchsetzung. Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft überlastet ist, ob IT-Forensik vor Ort verfügbar ist oder ob ein Sachbearbeiter das Thema überhaupt versteht. Was du für queere Rechte beschreibst, gilt genauso für digitale Gewalt: Das Gesetz existiert, aber ob es wirkt, hängt davon ab, wo du wohnst und wer zuständig ist.

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