2 Kommentare
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Avatar von Rebi

Ich kenne das aus der Ermittlungsarbeit: Dasselbe Strafrecht, aber völlig unterschiedliche Durchsetzung. Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft überlastet ist, ob IT-Forensik vor Ort verfügbar ist oder ob ein Sachbearbeiter das Thema überhaupt versteht. Was du für queere Rechte beschreibst, gilt genauso für digitale Gewalt: Das Gesetz existiert, aber ob es wirkt, hängt davon ab, wo du wohnst und wer zuständig ist.

Avatar von Ike Aaren Hadler (they, them)

Danke für deinen sehr wertvollen Kommentar!

Genau das ist der Punkt: Formal gleiche Rechtslage ist eben noch keine gleich wirksame Realität. Spannend ist, dass dieses Muster offenbar weit über queere Rechte hinausreicht.