Ich kenne das aus der Ermittlungsarbeit: Dasselbe Strafrecht, aber völlig unterschiedliche Durchsetzung. Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft überlastet ist, ob IT-Forensik vor Ort verfügbar ist oder ob ein Sachbearbeiter das Thema überhaupt versteht. Was du für queere Rechte beschreibst, gilt genauso für digitale Gewalt: Das Gesetz existiert, aber ob es wirkt, hängt davon ab, wo du wohnst und wer zuständig ist.
Genau das ist der Punkt: Formal gleiche Rechtslage ist eben noch keine gleich wirksame Realität. Spannend ist, dass dieses Muster offenbar weit über queere Rechte hinausreicht.
Ich kenne das aus der Ermittlungsarbeit: Dasselbe Strafrecht, aber völlig unterschiedliche Durchsetzung. Je nachdem ob die Staatsanwaltschaft überlastet ist, ob IT-Forensik vor Ort verfügbar ist oder ob ein Sachbearbeiter das Thema überhaupt versteht. Was du für queere Rechte beschreibst, gilt genauso für digitale Gewalt: Das Gesetz existiert, aber ob es wirkt, hängt davon ab, wo du wohnst und wer zuständig ist.
Danke für deinen sehr wertvollen Kommentar!
Genau das ist der Punkt: Formal gleiche Rechtslage ist eben noch keine gleich wirksame Realität. Spannend ist, dass dieses Muster offenbar weit über queere Rechte hinausreicht.