Ich bin queer und habe keine leiblichen Kinder. Meine Frau kann aus diversen Gründen kein Kind in sich heranwachsen lassen. Theoretisch könnten ihr genetisches Material und meines dennoch einen Embryo bilden. Eine andere erwachsene Person könnte freiwillig bereit sein, diesen auszutragen. Medizinisch wäre das machbar. In Deutschland ist es verboten.
Diese Situation ähnelt in einem entscheidenden Punkt der von Jens Spahn und seinem Ehemann. Deshalb kann ich ihren Wunsch nach einem eigenen Kind sehr gut nachvollziehen und nachempfinden.
In Deutschland ist die medizinische Unterstützung einer Leihmutterschaft verboten. Nicht verboten ist es hingegen, diese Möglichkeit in einem anderen Staat zu nutzen, in dem sie legal angeboten wird. Das kostet jedoch sehr viel Geld. Der Zugang bleibt damit im Wesentlichen denjenigen vorbehalten, die über genügend Vermögen, internationale Beweglichkeit und juristische Beratung verfügen.
Das deutsche Verbot verhindert Leihmutterschaft also nicht. Es verlagert sie ins Ausland und macht sie zu einem Privileg wohlhabender Menschen.
Politisch sollte man diese Möglichkeit als führender Berufspolitiker der Union jedoch offenbar besser nicht für sich selbst nutzen. Warum?
Weil der reale Kinderwunsch eines schwulen Paares mit den moralischen Vorstellungen einer Partei kollidiert, die queere Menschen zwar als Bürger und inzwischen auch als Ehepaare akzeptiert, ihnen aber noch immer nicht dieselbe reproduktive Selbstverständlichkeit zugesteht wie heterosexuellen Paaren.
Und dieses Warum ist aus meiner Sicht sowohl queerfeindlich als auch frauenfeindlich.
Queerfeindlich ist es, weil von zwei Männern erwartet wird, ihren Wunsch nach einem eigenen Baby besonders zu rechtfertigen. Sie sollen doch adoptieren, heißt es dann. Vielleicht sogar ein älteres Kind. Als wäre Adoption eine Ersatzfortpflanzung für Menschen, deren Körperkonstellation nicht dem heterosexuellen Standard entspricht. Fruchtbare heterosexuelle Paare müssen sich dagegen nur selten fragen lassen, warum sie unbedingt ein eigenes Baby wollen und nicht stattdessen ein bereits geborenes Kind aufnehmen.
Frauenfeindlich beziehungsweise genauer: gebärfähige Menschen bevormundend ist es, weil der Staat einer erwachsenen Person mit Gebärmutter grundsätzlich abspricht, freiwillig und informiert ein Kind für andere Menschen auszutragen. Auch dann, wenn keine wirtschaftliche Not besteht. Auch dann, wenn die Person umfassend medizinisch, psychologisch und juristisch beraten wäre. Auch dann, wenn sie mit dem Embryo genetisch nicht verwandt wäre und allen Beteiligten die Risiken bewusst wären.
Der Staat behauptet, die austragende Person vor Ausbeutung schützen zu müssen. Gleichzeitig nimmt er ihr aber die Entscheidungshoheit über den eigenen Körper.
Schutz wird hier nicht durch klare Regeln, unabhängige Beratung und soziale Absicherung organisiert, sondern durch ein Verbot. Der gebärfähige Mensch darf fast jede andere Entscheidung über den eigenen Körper treffen – nur diese nicht.
Genau darin steckt ein alter patriarchaler Reflex: Der Staat vertraut Menschen mit Gebärmutter offenbar nicht zu, selbst zwischen Zwang, wirtschaftlicher Ausbeutung, familiärer Solidarität und einer freiwilligen, wohlüberlegten Entscheidung unterscheiden zu können.
Eine Frau oder ein anderer gebärfähiger Mensch darf selbst schwanger werden, auch unter erheblichen medizinischen Risiken. Die Krankenkasse übernimmt anschließend die notwendige Versorgung. Dieselbe Person darf aber nicht freiwillig eine Schwangerschaft für ein anderes Paar übernehmen, selbst wenn diese medizinisch sorgfältiger geplant und kontrolliert wäre.
Das deutsche Recht schützt damit nicht konsequent vor riskanten Schwangerschaften. Es schützt eine bestimmte moralische Vorstellung davon, für wen ein Mensch schwanger werden darf.
Der Fall Jens Spahn legt diese Konstruktion offen. Seine Partei kann den offen schwulen Politiker akzeptieren. Sie kann seine Ehe akzeptieren. Sie kann ihn als Vater sehen. Aber sobald sein tatsächliches Familienleben die Grenzen der christlich-konservativen Fortpflanzungsordnung überschreitet, wird aus dem privaten Kinderwunsch ein politischer Skandal.
Eine Adoption hätte diese Ordnung kaum bedroht. Zwei Männer hätten Verantwortung für ein bereits geborenes Kind übernommen. Das passt inzwischen in das modernisierte konservative Familienbild.
Ein durch Leihmutterschaft geborenes Baby stellt jedoch eine viel grundsätzlichere Frage:
Dürfen queere Menschen nur bereits vorhandene Familien ergänzen – oder dürfen sie mit medizinischer und freiwilliger Hilfe auch ihre eigene leibliche Familie begründen?
Jens Spahns Wunsch nach einem Baby bombardiert deshalb die moralischen Vorstellungen seiner Partei. Nicht weil sein Wunsch außergewöhnlich wäre, sondern weil er so gewöhnlich ist.
Er wollte offenbar dasselbe, was zahllose heterosexuelle Menschen wollen: ein von Anfang an ersehntes Kind, eine eigene Familiengeschichte und zumindest teilweise eine genetische Verbindung.
Die eigentliche Doppelmoral besteht darin, diesen Wunsch bei heterosexuellen Paaren als natürlich, bei queeren Paaren aber als erklärungsbedürftig, egoistisch oder moralisch fragwürdig zu behandeln.
Hinzu kommt die Klassenfrage. Jens Spahn und sein Ehemann konnten die deutsche Verbotsordnung durch einen legalen Weg im Ausland überwinden. Menschen wie meine Frau und ich könnten das nicht ohne Weiteres. Für uns wäre dieselbe Möglichkeit finanziell kaum erreichbar.
Das bedeutet:
Deutschland verbietet Leihmutterschaft nicht für alle Menschen. Deutschland verbietet sie vor allem für diejenigen, die sich den Ausweg ins Ausland nicht leisten können.
Wer genügend Geld besitzt, kann die moralische Grenze territorial überschreiten. Wer es nicht besitzt, muss auf ein leibliches Kind verzichten oder medizinische Risiken selbst tragen.
Der Fall Spahn zeigt deshalb nicht nur die mögliche Doppelmoral eines einzelnen Politikers. Er zeigt eine tiefere Doppelmoral des Staates und seiner konservativen Mehrheiten:
Queere Familien werden anerkannt, aber ihre Entstehung wird reglementiert.
Gebärfähige Menschen sollen selbstbestimmt sein, aber nicht selbst darüber entscheiden dürfen, für wen sie schwanger werden.
Leihmutterschaft soll verhindert werden, wird aber für Vermögende im Ausland faktisch toleriert.
Und ein Politiker darf queer sein – solange sein queeres Leben die moralischen Widersprüche seiner Partei nicht zu deutlich sichtbar macht.





Wenn Jens Spahn tatsächlich nicht mit dieser Reaktion gerechnet hat, dann kennt er entweder seine Partei erstaunlich schlecht – oder er glaubte, dass ihre Moral für ihn persönlich weniger streng gelten würde als für andere.
Ein weiterer Aspekt: Ein Mann und ein (Trans)Mann sind verheiratet und möchten ein eigenes Kind. Aber dank chirurgischer Angleichung kann der Transmann nicht schwanger werden. Und jetzt? Sehr ähnlich wie bei Jens Spahn und seinem Mann. Auch Transfrau und Transmann könnten keine eigenen Kinder zeugen. Und nun?