Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) soll eigentlich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. Es soll sicherstellen, dass Datenschutzverstöße aufgedeckt werden, Betroffene ernst genommen und Verstöße sanktioniert werden. Doch was geschieht, wenn die Aufsicht selbst gegen die Grundsätze verstößt, die sie überwachen soll?
Ein aktueller Fall zeigt genau dieses Dilemma: Das ULD selbst hat durch Deadnaming und eine oberflächliche Beschwerdebearbeitung die Rechte einer nicht-binären Person verletzt – und damit ausgerechnet jenen Menschen in den Rücken gefallen, deren Schutz es besonders notwendig wäre.
Deadnaming durch die Aufsicht
In einer Beschwerde wurde das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) angezeigt, weil es wiederholt mit alten Vornamen („Deadnaming“) gearbeitet und sensible Daten ohne Rechtsgrundlage weitergegeben hatte. Deadnaming gilt als diskriminierend, weil es die Identität von trans- und nicht-binären Personen leugnet und sie d…



