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Nachtrag: Bei meiner anschließenden Recherche stieß ich auf eine dpa-Meldung vom 28. Juni 2025. Darin fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg ausdrücklich, dass operative Polizeikräfte ein Individual First Aid Kit am Körper tragen. Eine Ausstattung in Polizeifahrzeugen oder auf Dienststellen reiche nicht aus, weil Einsatzkräfte in einer konkreten Lage nicht immer Zugriff auf das Fahrzeug hätten.

Das zuständige Innenministerium verwies dagegen auf IFAKs in allen operativ genutzten Fahrzeugen und zusätzliche leichte Notfallrucksäcke auf den Dienststellen. Damit beschreibt die Meldung genau die Differenz, um die es in meinem Artikel geht: Material kann flächendeckend vorhanden und im entscheidenden Moment dennoch nicht unmittelbar verfügbar sein.

Für einen vierstündigen Fuß-Einsatz innerhalb eines dicht besetzten Demonstrationszuges ist deshalb die Frage nach persönlich getragenem, sichtbar gekennzeichnetem Traumamaterial keineswegs theoretisch.

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Ein auffälliger Kontrast begegnete mir noch am selben Abend.

In einer Fernsehdokumentation über den Hamburger Flughafen waren zwei Bundespolizisten zu sehen. Einer von ihnen trug an seiner Weste eine klar erkennbare IFAK-Pouch, gekennzeichnet mit einem weißen Kreuz.

Natürlich lassen sich Bundespolizei und Polizei Hamburg sowie Flughafen- und Demonstrationseinsatz nicht ohne Weiteres gleichsetzen. Doch das Bild zeigte, dass genau die von mir beschriebene Lösung längst praktisch existiert: persönliches Traumamaterial direkt am Körper, schnell greifbar und für andere Helfende sichtbar gekennzeichnet.

Ich musste nicht fragen, ob dieser Beamte ein IFAK trug. Ich konnte es erkennen.

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