Selbstbestimmung auf dem Papier – Pathologisierung im Behandlungszimmer
Warum das Selbstbestimmungsgesetz im Gesundheitssystem nicht ankommt – und was das für unser weiteres Leben bedeutet
1. Der erste Schritt: Name und Geschlecht selbst bestimmen
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat Deutschland einen überfälligen Schritt getan.
Erstmals können Menschen ihren Vornamen ändern und ihren Geschlechtseintrag korrigieren – oder ganz streichen lassen – ohne psychiatrische Gutachten, ohne Zwangsbegutachtung, ohne Entwürdigungen.
Ich bin diesen Weg gegangen.
Nicht, weil er „modern“ ist, sondern weil er meinem inneren Erleben entspricht.
Das Gefühl nach dem Termin beim Standesamt war eindeutig:
Erleichterung.
Zum ersten Mal kein Spießrutenlauf. Keine Fremddefinition. Keine Pathologisierung.
Der Gesetzgeber sagt damit klar:
Geschlechtliche Identität ist keine psychische Erkrankung.
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2. Der zweite Marathon: Alles ändern, überall erklären
Nach dem rechtlichen Schritt folgt der praktische Teil:
Ausweise, Banken, Versicherungen, Behörden, Verträge, Online-Zugänge.
Ein bürokratischer Marathon – aber einer mit Ziel.
Am Ende steht ein konsistenter Personenstand.
Auch bei der Krankenkasse.
Dort werde ich nun als „divers / kein Geschlechtseintrag“ geführt.
Bis hierhin funktioniert das System.
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3. Der Wunsch nach medizinischer Begleitung
Der Wunsch nach einer hormonellen Begleitung bestand bei mir schon länger.
Nicht als „klassische Transition“, nicht als A→B-Ziel, sondern als sanfte hormonelle Angleichung, um eine dauerhafte Dysphorie zwischen neurologischer Identität und körperlichem Hormonmilieu zu lindern.
Kein radikaler Schritt.
Kein impulsiver Wunsch.
Sondern ein medizinisch reflektierter.
Ich wartete Monate auf einen Termin in einer endokrinologischen Praxis. Blutentnahme. Laborwerte. Gespräch über Ziele und Risiken. Bis zu dem Moment, an dem der Satz fiel:
„Für eine Hormonbehandlung benötigen wir ein psychologisches Indikationsschreiben.“
Und direkt nachdem ich wieder zuhause ankam ploppte in mir die Frage auf: “WTF - Was ist das und wozu?”
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4. Warum ein psychologisches Indikationsschreiben hier irritiert
Die naheliegende Frage lautet:
Was hat eine Psychologin oder ein Psychologe mit einer hormonellen Behandlung zu tun?
Ich bin aktuell:
• nicht in tiefen Depressionen
• nicht behandlungsbedürftig psychisch erkrankt
• nicht in psychotherapeutischer Behandlung
Das Ziel der Behandlung ist gerade, nicht psychisch krank zu werden!
Was viele nicht wissen:
Ein solches Indikationsschreiben ist in der Praxis fast immer mit einer psychiatrischen ICD-10-Diagnose aus dem F-Kapitel verbunden – meist F64.x.
Damit wird eine geschlechtliche Identität, die rechtlich bereits entpathologisiert ist, medizinisch erneut als psychische Störung markiert.
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5. Ursache → Wirkung: Was dieses Schreiben tatsächlich auslöst
Ursache Wirkung
Psychologisches Indikationsschreiben ICD-10 F-Diagnose
F-Diagnose in der Krankenakte Lebenslange Aktenmarkierung
Aktenmarkierung Versicherungsrelevanz
Versicherungsrelevanz Ablehnung oder Ausschlüsse
Ausschlüsse Existenzielle Folgen
Und genau hier liegt das Problem.
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6. Die massiven, oft verschwiegenen Langzeitfolgen
Eine F-Diagnose hat keine zeitliche Begrenzung.
Sie wirkt nicht nur während einer Behandlung, sondern lebenslang.
Konkrete Folgen können sein:
• Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
→ Leistungsablehnung selbst bei rein körperlichen Ursachen (z. B. Bandscheibenvorfall, Unfall, Amputation)
• Private Krankentagegeldversicherung
→ Ablehnung oder Ausschluss psychischer Erkrankungen
• Private Krankenversicherung (PKV)
→ faktisch unmöglich oder nur mit Ausschlussklauseln
• Berufswege mit psychischer Eignungsprüfung
→ Polizei, Sicherheitsdienste, Personenschutz, bestimmte Beamtenlaufbahnen
• Finanzielle Folgen
→ Kredite, Selbstständigkeit, berufliche Planungssicherheit
Über all das wird in der Regel nicht aufgeklärt.
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7. Der Systembruch: Rechtliche Freiheit vs. medizinische Realität
Hier zeigt sich ein fundamentaler Widerspruch:
• Das SBGG sagt:
→ Keine psychiatrische Prüfung nötig.
• Das Gesundheitssystem (SGB V) sagt faktisch:
→ Ohne psychiatrische Diagnose keine Hormone.
Das Ergebnis:
Rechtliche Selbstbestimmung endet an der Praxistür.
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8. Einordnung: Diese Kritik steht nicht allein
Die hier beschriebene Problematik ist kein Einzelfall.
• Der Bundesverband Trans* (BVT*) kritisiert seit Jahren, dass medizinische Versorgung weiterhin an psychiatrische Diagnosen gekoppelt ist.
• Die DGTI spricht von einer „Pathologisierung durch die Hintertür“.
• Juristische Analysen weisen auf erhebliche versicherungsrechtliche Risiken durch F-Diagnosen hin.
• Medizinische Netzwerke fordern zunehmend Informed Consent statt Indikationszwang.
• In Community-Guides wird offen beschrieben, wie Menschen versuchen, diese Hürden zu umgehen.
Was oft fehlt, ist die Verknüpfung all dieser Ebenen – und die klare Benennung der systemischen Konsequenzen.
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9. Der Work-around – und warum er eine soziale Schieflage erzeugt
Wer es sich leisten kann, wählt einen Umweg:
• Hormone und Blocker privat zahlen
• keine GKV-Abrechnung
• keine F-Diagnose
Das bedeutet:
• Zwei-Klassen-Medizin
• Selbstbestimmung für Menschen mit Geld
• Pathologisierung für alle anderen
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10. Persönliche Einordnung – jenseits der Analyse
An dieser Stelle verlasse ich bewusst die rein analytische Ebene.
Ich bin erschöpft.
Und frustriert.
Nicht, weil Medizin Risiken abwägt – das ist richtig.
Sondern weil ich unnötig pathologisiert werde.
Der Weg über das SBGG fühlte sich an wie ein Aufatmen:
Endlich selbstbestimmt.
Endlich ohne Stempel „krank im Kopf“, nur weil ich anders bin.
Und dann stehe ich im Gesundheitssystem
– wie vom Donner erstarrt –
vor einem Versicherungs- und Verwaltungsdefizit, das mit moderner Medizin nichts mehr zu tun hat.
Die medizinische Wissenschaft ist weiter.
Der ICD-11 ist weiter.
Viele europäische Länder sind weiter.
Nur Deutschland hält an einer Abrechnungslogik fest,
die Menschen zwingt, sich selbst zu pathologisieren,
um nicht psychisch krank zu werden.
Das ist der eigentliche Widerspruch.
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11. Warum ich das schreibe
Nicht, um anzuklagen.
Nicht, um Ärzt:innen zu diskreditieren.
Nicht, um „die Community“ zu belehren.
Sondern damit Menschen – insbesondere jüngere –
früher die richtigen Fragen stellen können,
bevor sie Entscheidungen treffen, deren Folgen ihnen niemand erklärt.
Selbstbestimmung endet nicht beim Standesamt.
Sie muss auch im Behandlungszimmer gelten.



Nun wurde mir am 10.02.2026 die HRT Behandlung abgelehnt. Warum? Weil ich mich weigere mir den F64.x Stempel per Indikationsschreiben von einem Psychologen abzuholen und der endokrinologischen Praxis zur Sicherung ihrer Abrechnung zu geben. Warum weigere ich? Ich bin psychisch nicht krank. Aber das Indikationsschreiben würde mich auf F64 krank definieren. Und es hätte massive Auswirkungen auf meine Berufsunfähigkeitsversicherung und andere med. private Zusatzversicherungen. Somit, wird mir eine legitime medizinische Behandlung abgelehnt!